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Ärzteförderung: keine Priorität für ÖVspö

  • Mittwoch, 30 März 2016 00:00

Trotz großer Sorge und Unterversorgung der Laaer Patientinnen und Patienten: Ärzteförderung hat keine Priorität für ÖVP und SPÖ Laa!

Die Dringlichkeitsanträge von ProLAA und der FPÖ wurden von ÖVP und SPÖ alt und neu in der Gemeinderatssitzung am 30. 3. 2016 abgeschmettert: Nach Meinung der Minderheitsregierung mit SPÖ-Unterstützung brauchen wir in Laa kein proaktives Vorgehen bei der Suche nach einem neuen Kassenarzt bzw. einer neuen Kassenärztin inkl. Ausformulierung einer konkreten Ärzteförderung auf Basis der beschlossenen „Richtlinien zur Förderung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen (GR-Beschluss vom 10. 12. 2014)“:

  1. finanzieller Anreiz von 30.000 €

  2. Unterstützung der Gemeinde bei der Suche nach barrierefreien Räumlichkeiten für eine Praxis, im Idealfall: Zur-Verfügung-Stellung einer Gemeindewohnung bzw. eines Gemeindehauses zu moderaten Konditionen

  3. gemeinsame Resolution aller im Gemeinderat vertretenen Parteien an Sozialversicherung und Ärztekammer zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für junge Ärztinnen und Ärzte

Entgegen den Aussagen von ÖVP und SPÖ gibt es in Laa nämlich keine bestehende Ärzteförderung, sondern nur „Richtlinien“, die ihre Zielsetzung, die „medizinische Betreuung auf hohem Niveau zu halten“, bisher eindeutig verfehlt haben (siehe unten). „Es wäre daher längst an der Zeit, aus den Richtlinien eine treffsichere Förderung zu formulieren, damit sich überhaupt jemand bewirbt, anstatt den „Einzelfall zu evaluieren“, nachdem er sich beworben hat“, meint proLAA-Stadtrat Mag. Thomas Stenitzer und bedauert die sture Haltung der Laaer Bürgermeisterin. Ärtzeoffensive für Laa – bitte warten!

 

Zum Nachlesen: die im GR am 10. 12. 2014 beschlossenen Richtlinien zur Förderung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen (vollständiges Protokoll siehe hier)

Stadtrat Kriehuber stellt den Antrag, nachfolgende Richtlinien zu beschließen:

- anwendbar für Ärzte und medizinische Einrichtungen

- in der Großgemeinde Laa an der Thaya

- Die Förderhöhe richtet sich nach den konkreten Anforderungen im Einzelfall

- Fördergegenstände können sein:

Umbaumaßnahmen zur Erlangung einer behindertengerechten Praxis (Einmalförderung)

Beteiligung an medizinischen Geräten oder IT-Einrichtungen (Beteiligung an den Leasingraten)

Sonstige bauliche Maßnahmen oder Anschaffung von Gerätschaften (Einmalförderung)

- Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird die Förderung je nach den Öffnungszeiten der

jeweiligen Praxis aliquotiert.

- Keine Verwendung für Mietzahlungen gestattet

- Rückzahlungsforderung: Wenn der Betrieb der Praxis innerhalb von 3 Jahren ab Förderung einstellt oder insolvent wird, dann sind die bis zu diesem Zeitpunkt ausgezahlten Förderungen zurück zu zahlen.

- Die Zielsetzung dieser Maßnahme besteht darin, die medizinische Grundversorgung und komplementäre medizinische Bereiche in der Großgemeinde Laa an der Thaya auch weiterhin auf hohem Niveau zu halten.

Aufgrund der unterschiedlichsten Bedürfnisse der einzelnen Fälle wird aus eigener Erfahrung und nach Rücksprache mit Experten diese Förderung als ein Rahmen konstruiert, der im konkreten Einzelfall bedürfnisgenau ausformuliert wird. Das heißt, der konkrete Förderwerber wird im Einzelfall bezüglich der Parameter evaluiert bzw. eine Fördermaßnahme formuliert und die konkrete Förderung eines Arztes bzw. einer medizinischen Einrichtung immer Fall für Fall im Gemeinderat beschlossen. (TOP 14, Auszug aus dem Protokoll der GR-Sitzung vom 10. 12. 2014)

Mit freundlichen Grüßen

StR Mag. Thomas Stenitzer & StR Mag. Isabella Zins
für das gesamte Team von proLAA

2015 09 17 Teamfoto transparent