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Neue Details zur wundersamen Wählervermehrung

  • Freitag, 21 November 2014 00:00

Welche SPÖVP-Gemeindemandatare haben Stimmenoptimierung durch Missbrauch des Meldegesetzes betrieben?

Was erlaubt das Gesetz wirklich? Und ist die Auslegung des SPÖ-Vizebürgermeisters zulässig?

Laut NÖ-Gemeinderatswahlordnung 1994 ist das Wahlrecht von einem "ordentlichen Wohnsitz" einer Person abhängig, d.h. dem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung.

"Ein ordentlicher Wohnsitz gilt insbesondere dann NICHT als begründet, wenn der Aufenthalt
   a) bloß der Erholung oder Wiederherstellung der Gesundheit dient,
   b) lediglich zu Urlaubszwecken gewählt wurde oder
   c) aus andereren Gründen offensichtlich nur vorübergehend ist."
(vgl. § 18 Abs. 7) den gesamten Gesetzestext können Sie hier nachlesen

Machen Sie sich Ihr eigenes Bild!

Wir von proLAA sind der Auffassung: Thermenbesuche und sporadische Sitzungstermine in Laa führen niemals zu einem Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl in Laa!

Folgende SPÖ- und ÖVP-Gemeindemandatare sehen das anders und haben zusätzlich Personen bei sich angemeldet, zum überwiegenden Teil in den letzten drei Wochen:

 

2014-11-21 SPVP Scheinanmeldungen   2014-11-19 FairerWahlkamp

 

 Unter den 59 von proLAA beanstandeten Fällen befinden sich keine engen Familienangehörigen.

 

 

 

 

 

 

Letzte Änderung am Dienstag, 22 September 2015 12:20